Mein Weg ins Studium
Je nachdem, ob dein Wunschstudiengang zulassungsfrei oder -beschränkt ist, musst du dich entweder bewerben oder direkt online einschreiben.
Bewerbung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge musst du dich bewerben. Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, erfährst du auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Auch für Masterstudiengänge musst du dich bewerben.
Wenn du Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie studieren willst, läuft die Bewerbung komplett über Hochschulstart.
Diese Bewerbungsfristen solltest du im Kopf behalten:
Wintersemester: Ende Mai bis zum 15. Juli (Ausnahme: Alt-Abiturienten bewerben sich für das Wintersemester für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 31. Mai)
Sommersemester: Ende November bis zum 15. Januar
Einschreibung
Los geht's! Sobald du dich einschreibst, nimmst du deinen Studienplatz verbindlich an. Einschreiben kannst du dich hier für:
- Zulassungsfreie Studiengänge
- zulassungsbeschränkte Studiengänge nach vorheriger Zulassung
Das sind die Einschreibefristen, die du beachten solltest:
Wintersemester: Ende Juli bis Mitte Oktober
Sommersemester: Mitte Februar bis Mitte April
Internationale Bewerber
Für internationale Bewerber gelten ggf. andere Bewerbungsmodalitäten. Alle Informationen findest du auf den Seiten vom International Office.
Sonderformen
Es gibt viele Formen eines Studiums. Wenn du beispielsweise nicht mit deiner Fächerwahl zufrieden bist, kannst du den Studiengang wechseln. Es ist auch möglich, zwei Fächer gleichzeitig zu studieren oder nach dem ersten Studium noch ein zweites zu beginnen. Außerdem muss es für ein Studium nicht immer das Abi sein: Einen Studienplatz kannst du auch mit beruflicher Qualifikation bekommen.
Zu all diesen speziellen Studienformen wie
- Fachwechsel
- Doppelstudium
- Hochschulwechsel
- Zweitstudium
- Berufliche Qualifikation
kannst du dich bei der Zentralen Studienberatung informieren.
Für die gesamte Verwaltung des Studiums ist die Studierendenkanzlei zuständig.